Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 13.07.2009

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   BVerwG, 16.07.2007 - 3 B 137.06   

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https://dejure.org/2007,23364
BVerwG, 16.07.2007 - 3 B 137.06 (https://dejure.org/2007,23364)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2007 - 3 B 137.06 (https://dejure.org/2007,23364)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 3 B 137.06 (https://dejure.org/2007,23364)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.10.2007 - 3 C 20.07

    Einstellung eines Revisionsverfahren bei Rücknahme des Rechtsmittels

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2007 - 3 B 137.06
    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 20.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06   

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https://dejure.org/2009,12504
OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06 (https://dejure.org/2009,12504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2009 - 3 B 137/06 (https://dejure.org/2009,12504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 3 B 137/06 (https://dejure.org/2009,12504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 5, Art 8; VersammlG § 15
    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken; verschlüsselte Zeichen; Vorlagepflicht von Liedtexten; Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"; Verbot des Mitführens von Hunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung; Untersagung des geschlossenen Marschierens in Blöcken, Zügen und Reihen und im Gleichschritt, des Tragens von Kleidungsstücken mit den Zahlenfolgen 14, 18 und 88 und Skandieren von ...

  • Judicialis

    GG Art. 5; ; GG Art. 8; ; VersammlG § 15

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5; GG Art. 8; VersammlG § 15
    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken; verschlüsselte Zeichen; Vorlagepflicht von Liedtexten; Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"; Verbot des Mitführens von Hunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Eingriffe in dieses Grundrecht können nur zum Schutz von Rechtsgütern, die der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 GG zumindest gleichwertig sind, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315, 352 ff.).

    Dabei wird in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (vgl. BVerfGE 69, 315, 352).

    Handelt es sich jedoch bei dem Anmelder der Versammlung bzw. deren Teilnehmern um Personen, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind, ist der Anmelder vor dem Hintergrund von bereits bei anderen von Rechtsextremisten angemeldeten Versammlungen in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten (vgl. hierzu die Feststellung in OVG LSA a. a. O.) und aufgrund der vor diesem Hintergrund gegenüber der Versammlungsbehörde gesteigerten Kooperationspflicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315, 357) zunächst zur Benennung der auftretenden Musikgruppen und Einzelsänger verpflichtet, um so der Behörde eine Einschätzung der Gefahrenlage zu ermöglichen.

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Was die Ausführungen des Klägers bezüglich der Strafbarkeit der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" im Zeitpunkt der Demonstration anbelange, sei zu berücksichtigen, dass das die Straflosigkeit des Rufens dieser Parole feststellende Urteil des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofs vom 28.7.2005 - 3 StR 60/05 - erst nach der Demonstration ergangen sei.

    Sie ist weder der Parole der Waffen-SS ("Meine/unsere Ehre heißt Treue") noch derjenigen der Hitlerjugend ("Blut und Ehre") zum Verwechseln ähnlich und erfüllt damit nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGH, Urt. v. 28.7.2005 - 3 StR 60/05 - Rn. 5ff., zitiert nach juris).

  • BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Hierzu gehören auch nonverbale, suggestive Formen der Kommunikation (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.4.1982, MDR 1983, 22).

    Vor dem Hintergrund des bereits in dem Bescheid unter Nr. 1. 6 verfügten weitgefassten Uniformverbots, das auch das Tragen von Springerstiefeln, Bomberjacken und militärischer Kopfbedeckung umfasste und so bereits entscheidend der Vermeidung der Auslösung der oben beschriebenen psychologischen Effekte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 23.4.1982 a. a. O.) bewirkt hat, war der Erlass einer derartigen Auflage nicht noch zusätzlich erforderlich.

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Hierdurch wird sie in ihrer, zugleich auch durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Möglichkeit beschränkt, in einer selbst bestimmten Weise an der öffentlichen Meinungsbildung durch gemeinschaftliche Erörterung oder Kundgebung teilzuhaben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, NVwZ 2008, 671, 672).

    Eine Gefahr für die öffentliche Ordnung infolge der Art und Weise der Durchführung der Versammlung kann beispielsweise bei einem aggressiven und provokativen, die Bürger einschüchternden Verhalten der Versammlungsteilnehmer bestehen, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 a. a. O.).

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Die öffentliche Ordnung, d. h. ungeschriebene Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, scheidet als Schutzgut für eine Einschränkung des Versammlungsrechts unterhalb der Schwelle eines Versammlungsverbots zwar nicht grundsätzlich aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.2001, NJW 2001, 1409, 1410).

    Sie kann ebenfalls betroffen sein, wenn einem bestimmten Tag ein in der Gesellschaft eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt, der bei der Aufführung eines Aufzugs an diesem Tag in einer Weise aufgegriffen wird, dass dadurch zugleich grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.2001 a. a. O. zum 27. Januar als offizieller Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus) oder wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.9.2003 - 1 BvQ - Rn. 24, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Insofern sich die Auflage noch vor Eintritt ihrer Bestandskraft mit der Durchführung der Versammlung am 3.10.2002 erledigt hatte, war die Klage nicht an die für die Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage vorgesehene Frist des § 74 VwGO gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.7.1999, BVerwGE 109, 203, 206).
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn es aus Sicht eines nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters die typischen Merkmale aufweist, welche das äußere Erscheinungsbild des Kennzeichens einer der in § 86 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen prägen, und dadurch dessen Symbolgehalt vermittelt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.7.2002, NJW 2002, 3186).
  • OVG Sachsen, 04.04.2002 - 3 BS 103/02

    Auflage; Auftaktkundgebung; rechtsextremistische Versammlungen; 14 WORDS;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Grundsätzlich erforderlich für die Zulässigkeit einer derartigen Auflage ist das Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage i. S. v. § 15 Abs. 1 VersammlG (vgl. Beschl. des Senats v. 4.4.2002, SächsVBl. 2002, 216; OVG LSA, Beschl. v. 3.8.2007 - 2 M 236/07 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2007 - 2 M 236/07

    Auftrittsverbot für eine "Rechtsrock" - Band

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Grundsätzlich erforderlich für die Zulässigkeit einer derartigen Auflage ist das Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage i. S. v. § 15 Abs. 1 VersammlG (vgl. Beschl. des Senats v. 4.4.2002, SächsVBl. 2002, 216; OVG LSA, Beschl. v. 3.8.2007 - 2 M 236/07 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
    Voraussetzung hierfür wäre gewesen, dass das Mitführen dieser Tiere der gemeinschaftlichen Erörterung und der Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gedient hätte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01 - und 1 BvQ 30/01, NJW 2001, 2459, 2460; BVerwG, Urt. v. 16.5.2007 a. a. O.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VGH Bayern, 13.10.2003 - 24 ZB 03.1711
  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06

    Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung

    Zur Begründung wird in vollem Umfang auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 13.7.2009 (3 B 137/06) verwiesen.

    bb) Zur Rechtswidrigkeit des Verbots des Tragens von Bekleidungsstücken mit den Zahlenfolgen 14, 18 oder 88 hält der Senat auch unter Berücksichtigung der Berufungserwiderung der Beklagten an seiner im Urteil vom 13.7.2009 (3 B 137/06) begründeten Auffassung fest, dass die Verwendung dieser Zahlencodes weder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit noch zum Schutz der öffentlichen Ordnung nach § 15 Abs. 1 VersammlG untersagt werden konnte.

  • OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06

    Versammlungsrecht; Gefahrenprognose; Anscheinsgefahr

    Das Skandieren der in Rede stehenden Parole war unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28.7.2005, NJW 2005, 3223) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. 7.11.2008, EuGRZ 2008, 769 und Beschl. v. 1.6.2006, NJW 2006, 3050), der sich der Senat mit Urteil vom 13.7.2009 (3 B 137/06) angeschlossen hat, nicht nach § 86a StGB strafbar.

    Zwar hat der Senat in dem Rufen der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung erblickt, da die Idealisierung und Verherrlichung einer Organisation des nationalsozialistischen Regimes in dieser Form auf allgemeine Empörung stößt, die Angehörigen von Opfern in ihren Gefühlen verletzt und durch das hiermit verbundene Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (vgl. Senatsurt. v. 13.7.2009, 3 B 137/06).

  • VG München, 25.04.2017 - M 13 K 16.2066

    Versammlungsrechtliches Verbot rechtsextremistischer Parolen und Symbole

    Soweit die Zahlenkombinationen "14", "18", "28" und "88" genannt sind, erscheint eine Auflage zum Schutz der öffentlichen Ordnung schon deswegen nicht erforderlich, weil eine breitere Öffentlichkeit diese Zahlen weder dem Nationalsozialismus überhaupt zuordnen kann noch ihre Bedeutung kennt (vgl. SächsOVG, U.v. 13.7.2009 - 3 B 137/06 - juris Rn. 38; SächsOVG, U.v. 28.7.2009 - 3 B 60/06 - juris Rn. 24; VG Bayreuth, B.v. 16.8.2011 - B 1 K 09.124 - juris Rn. 61; VG Würzburg, U.v. 19.12.2013 - W 5 K 13.265 - juris Rn. 67).
  • VG München, 25.06.2022 - M 33 S 22.3216

    Versammlung, G7-Gipfel, Hundeverbot (rechtmäßig), Pflicht zum

    Das Gericht schließt sich insoweit der hierzu bestehenden Rechtsprechung an (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2012 - 10 CS 12.1419 - juris Rn. 38; B.v. 13.10.2003 - 24 ZB 03.1711 - BeckRS 2003, 27423 Rn. 22; und diesem folgend: Sächs. OVG, U.v. 13.7.2009 - 3 B 137/06 - juris Rn. 27; VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 5.10.2018 - 5 L 1338/18.NW - BeckRS 2018, 28182 Rn. 10; VG Bayreuth, U.v. 31.7.2012 - B 1 K 12.138 - juris Rn. 100; VG Göttingen, U.v. 22.4.2009 - 1 A 355/07 - juris Rn. 79).
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